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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam «Dienstleistungen») von Prime Software Frutig (nachfolgend «Prime Software»). Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit Prime Software einen Vertrag abgeschlossen hat.

1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Dienstleistungen kostenpflichtig oder gratis, welche Prime Software erbringt.
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.primesoftware.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Prime Software bezogen werden.

2. Vertragsgegenstand
Integrierende Bestandteile des Vertrages sind die vorliegenden AGB und die aktuellen Preislisten für die Dienstleistungen. Nimmt der Kunde mittels Prime Software Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selbst verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit Prime Software bleibt vorbehalten.

3. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages
Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn Prime Software vom Kunden die Zusage eines Auftrages erhalten hat oder durch Unterzeichnen des Vertrages oder durch die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden. Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Kunden legt Prime Software fest. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von Prime Software für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Kunde keine Rechte gegenüber Prime Software ableiten.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anders lautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. Jede Vertragspartei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gemäss Vertrag mittels eingeschriebenen Briefs auf das Ende einer Abonnementsdauer auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Vertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Falls gemäss Vertrag nichts anderes vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Aus wichtigem Grund kann Prime Software den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von Prime Software oder die mittels dieser Dienstleitungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von Prime Software oder Dritten missachtet werden. Wird der Vertrag vom Kunden nicht fristgerecht gekündigt oder aufgelöst werden die bereits geleisteten Stunden und ein Bearbeitungszuschlag von CHF 150.- in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages spätestens bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Die geschuldeten Beträge aus der Benutzung von Mehrwertdiensten (o.ä.) werden dem Kunden mit der Rechnung von Prime Software belastet. Prime Software ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5 % zu bezahlen. Prime Software ist berechtigt, für die erste Mahnung CHF 15.– für die zweite Mahnung CHF 25.- und für die dritte Mahnung CHF 35.- in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist Prime Software berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen. Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie etwa die vollumfänglichen Grundgebühren sind auch bei gesperrten oder eingestellten Dienstleistungen geschuldet. Prime Software kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen von ihren Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen.

5. Pflichten von Prime Software
Prime Software erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Prime Software kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er Prime Software über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten gelten nicht als Störungen.
Die dem Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Software, Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von Prime Software und der Kunde erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte. Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche zur Benutzung offen, anders lautende Vereinbarung und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten. Prime Software unterstützt den Kunden bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Mass hinaus in Anspruch genommen, oder ist der von Prime Software erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Kundens oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird Prime Software dem Kunden ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von Prime Software in Rechnung stellen.
Prime Software verpflichtet sich nur innerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von Prime Software Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage, Montag bis Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalzürcherischen Feiertage sowie die Zeit vom 24. Dezember bis 2. Januar Prime Software wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung einer guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.
Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Rückerstattung der von Prime Software in Rechnung gestellten Dienstleistungen, wenn diese in einem Kalendermonat mehr als 7 Arbeitstage dem Kunden nicht zur Verfügung stehen. Die Rückerstattung erfolgt im Verhältnis der gesamten Dauer zur vom Kunden in der Rechnungsperiode bezogenen gesamten Dienstleistungsmenge und -nutzungsdauer. Der Gebührenminderungsanspruch steht in linearem Verhältnis zur Dauer der Nichtverfügbarkeit und zum Verlust von Funktionen. Rückforderungsansprüche des Kundens erlöschen, wenn der über 7 Arbeitstage pro Kalendermonat liegende Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonates schriftlich bei Prime Software gerügt und hierfür bei Prime Software eine entsprechende Gebührenrückforderung geltend gemacht worden ist. Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Kunden.

6. Pflichten des Kundens
Der Kunde verpflichtet sich, Prime Software sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.
Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Prime Software Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über Netzanschluss, Kontaktpersonen des Kundens usw. an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch Prime Software notwendig wird.
Der Kunde hält sämtliche Vertragsdaten, sowie andere Codes und Passwörter geheim, insbesondere verpflichtet er
sich, die Daten sicher zu verwahren, Passwörter und Codes sicher zu wählen und niemandem zugänglich zu machen. Er ist bei Missachtung dieser Schutzbestimmung für sämtlichen daraus entstehenden Schaden haftbar. Der Kunde hat Prime Software umgehend über jede unerlaubte Nutzung oder den Verlust seiner Vertragsdaten zu informieren.
Der Kunde ist für die Sicherung und Wiederherstellung der Daten und Software auf den Computersystemen des Kunden selbst verantwortlich und eine Haftung seitens Prime Software ist ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten.

7. Reklamationen
Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an Prime Software zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung Prime Software lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Prime Software. Prime Software setzt sich in diesem Falle als Vermittler und mit ganzem Knowhow für eine faire Regelung zwischen dem Kunden und Dritten ein. Für allfällig entstandene Schäden kann Prime Software nicht belangt werden. Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf durch Prime Software empfohlene Kontrollmittel, so übernimmt Prime Software keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses. Der Umtausch der Software bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag oder Wiederruf nach der Auslieferung des Keys sind ausgeschlossen.

8. Lieferfristen und Termine
Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen und Informationen vereinbarungsgemäss bei Prime Software eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für “Go Live” einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, übernimmt Prime Software keine Haftung. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche Prime Software kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Prime Software wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

9. Gebühren
Die Vergütung für die von Prime Software zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von Prime Software. Prime Software kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Anschlusses unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes unter Beibehaltung der Gebühren sowie Gebührenreduktionen können von Prime Software auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Monatsende in Kraft gesetzt werden.
Die Gebühren werden dem Kunden jeweils im Voraus, falls gemäss Vertrag nichts anderes vereinbart für eine Periode von 12 Monaten, in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden voll in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden gemäss Zahlungskonditionen der Rechnung netto zur Zahlung fällig. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Kunden für seine Zahlungen zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von Prime Software gehende Spesen der Bank und Post werden dem Kunden mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt. Auf Wunsch kann der Kunde die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. Prime Software stellt dem Kunden die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretbarem technischem Aufwand erarbeitet werden können. Sollte sich herausstellen, dass die Gebührenrechnung korrekt ist, so hat Der Kunde Prime Software den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen Ansätzen von Prime Software zu vergüten.
Die Gebühren für eine Einzelplatzlösungslizenz sind jährlich und nur auf dem registrierten Computer gültig, es ist ein Jahr Wartung in dieser Lizenz enthalten. Für alle anderen Lizenzen gelten eine Kündigungsfrist von einem Monat und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn diese nicht fristgerecht gekündigt werden. Die Wartung enthält pro Jahr maximal 2 Stunden Support und Updates (exklusive Upgrades). Im Support sind Datenwiederherstellung, Sicherung, Installation und Konfiguration der Software ausgeschlossen und werden separat in Rechnung gestellt. Es muss für jeden Computer eine eigene Lizenz erworben werden, Mehrfachinstallation ist nicht zulässig (mit Ausnahme der Cloud-Lizenzen).

10. Haftung
Prime Software bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Prime Software jede Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.
Es ist Sache des Kundens, die sich in seinem Besitze befindlichen IT-Anlagen und Geräte, welche für die Prime Software Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die Prime Software Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.
Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei Prime Software oder Dritten durch seine Benutzung der Prime Software Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von Prime Software über die IT-Anlage des Kundens zu den Prime Software Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann Prime Software zudem die Konnektivität zum Kunden ohne Ankündigung sofort unterbrechen.

11. Urheberrecht und Nutzung
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von Prime Software geschaffenen Programmier-Leistungen, bei Prime Software verbleibt. Ohne ausdrückliches Einverständnis von Prime Software dürfen keinerlei Änderungen an den Programmier-Arbeiten vorgenommen werden. Mit der Begleichung des Honorars und der Gebühren erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht. Unter Nutzungsrecht ist der Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde, zu verstehen. Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von Prime Software möglich. Prime Software kann die Tätigkeit für einen Kunden in den eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist Prime Software berechtigt, die entwickelten Produkte auf der eigenen Webseite abzubilden, zu beschreiben und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

12. Änderung der AGB und der übrigen Vertragsbestimmungen
Prime Software behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.

13. Sonstige Vereinbarungen
Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Prime Software auf sein Verrechnungsrecht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere der AGB, namentlich dieser Klausel, bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen in Ziff.12 der AGB. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Prime Software an Dritte übertragen. Prime Software kann den Vertrag ohne jede Zustimmung des Kunden übertragen.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist, unter dem Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts.

Seuzach, 01. Juni 2019